Profitieren Sie als Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Freiberufler, Kommune, Unternehmen und andere juristische Person von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen. Damit werden zentrale Entscheidungen des Klimakabinetts umgesetzt.
Fördervoraussetzungen im Programm Heizen mit Erneuerbaren Energien
Hier finden Sie detaillierte Fördervoraussetzungen und technische Mindestanforderungen (TMA) an die Anlagen.
- Allgemeine Voraussetzungen
- Antragsberechtigung
- Antragstellung
- Voraussetzungen für Solarthermieanlagen
- Solarthermie im Gebäudebestand
- Solarthermie im Neubau
- Anlagenliste
- Voraussetzungen für Biomasseanlagen
- Zusätzliche Voraussetzungen für Biomasseanlagen im Neubau
- Anlagenlisten
- Voraussetzungen für effiziente Wärmepumpenanlagen
- Voraussetzungen im Gebäudebestand
- Abweichende Voraussetzungen im Neubau
- Anlagenliste
- Voraussetzungen für Gas-Hybridheizungen
- Voraussetzungen für Gas-Brennwertheizungen (Renewable Ready)
- Voraussetzungen für die Öl-Austauschprämie
- Informationen zum Thema
Allgemeine Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätige
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände
- Unternehmen
- gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften
Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen, sowie Hersteller von förderfähigen Anlagen (Quelle: www.bfa.de)